Aus der Studienordnung für den Bachelor Griechische Philologie bzw. entsprechender Modulangebote (FU-Mitteilung Nr. 78/2004, S. 3)

 

§ 4 Lehr- und Lernformen

 

(1) Vorlesungen vermitteln entweder einen Überblick über einen größeren Gegenstandsbereich des Faches und seine methodischen bzw. theoretischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme.

(2) Proseminare behandeln exemplarisch einen oder mehrere Themenbereiche und leiten zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten an.

(3) Hauptseminare richten sich an Studierende der Vertiefungsphase. Sie dienen der gründlichen Auseinandersetzung mit exemplarischen Themenbereichen und der Einübung selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens.

(4) Übungen dienen in der Grundlagenphase der Vermittlung von Techniken philologischen Arbeitens (auch in den Modulen Griechische Literatur I und II), in den übrigen Phasen entweder der Erweiterung und der Vertiefung von Grundkenntnissen oder der Vermittlung eines Überblicks über einen größeren Gegenstandsbereich des Faches.

(5) Lektürekurse dienen der exemplarischen Anleitung zu selbstständigem Lesen vollständiger Texte und größerer Textcorpora.