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Aus der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Griechische Philologie (FU-Mitteilungen 78/2004, S. 19):

 

§ 3 Bachelorarbeit

(1) Die Bearbeitungsdauer einer Bachelorarbeit beträgt 8 Wochen.

(2) Der Umfang soll 25 Seiten bzw. etwa 7.500 Wörter nicht überschreiten.

(3) Das Thema der Bachelorarbeit kann den Modulen 5, 6, 7, 9 oder 10 entnommen werden, muss sich jedoch von dem Thema der als Modulprüfung des Moduls 10 angefertigten Hausarbeit unterscheiden.

Sonstige Informationen:

Die Bachelorarbeit ist im Prüfungsbüro I des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften (Kontakt) schriftlich unter Angabe des Titels sowie zweier Korrektoren anzumelden.

Es ist bei der Anmeldung zu berücksichtigen, dass die Arbeit bis zum letzten Tag des letzten Semesters (30. September) im Bachelor abgegeben sein muss, sofern man im darauf folgenden Wintersemester ein Master-Studium plant.