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Aus der Studienordnung:
| Modul 6: Griechische Literatur IV: Klassik | ||
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Beschreibung: Das Modul besteht aus zwei Lehrveranstaltungen, die im selben Semester absolviert werden sollen. Die erste (Vorlesung oder Übung) dient dem Überblick, die zweite (Proseminar oder Lektüre) der konkreten Anwendung und exemplarischen Vertiefung. Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreiche Besuch der Module 2 (Einführung Prosa) und 3 (Einführung Poesie). Von den erhaltenen Texten der griechischen Klassik gehören die älteren (5. Jahrhundert) überwiegend der dramatischen Dichtung (Tragödie, Komödie, Satyrspiel), die jüngeren (4. Jahrhundert) vorwiegend den Prosagattungen Rede, Geschichtsschreibung, Philosophie und Fachwissenschaft an. Da die zweite Lehrveranstaltung sich auf Ausgewähltes beschränken muss, ist umfangreiche eigene Lektüre zum Kennenlernen weiterer Texte und Gattungen (auch in der vorlesungsfreien Zeit) unabdingbar. Angeboten wird das Modul im Wintersemester. Sein Besuch ist für das 3. Studiensemester empfohlen. |
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Lehrveranstaltungen (Art) |
SWS |
Themenbereiche |
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(A) Vorlesung oder Übung |
2 |
Klassische Literatur (Überblick) |
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(B) Proseminar oder Lektüre |
2 |
Klassische Literatur (Schwerpunkt) |
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Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul 6: Module 2 und 3 |
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Arbeitszeitaufwand/Stunden insgesamt: 240 |
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Dauer des Moduls: Ein Semester |
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Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester |
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Quelle: FU-Mitteilungen 78/2004 vom 02.09.2004, S. 6 bzw. 11
Aus der Prüfungsordnung:
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Die erfolgreiche Teilnahme an Modul 6 wird entweder durch eine 90minütige Klausur oder durch eine etwa 20- minütige mündliche Prüfung nachgewiesen. Prüfungsthemen sind die klassische Literatur insgesamt (Überblickswissen) sowie ausgewählte Schwerpunkte, die sich aus der in den Lehrveranstaltungen des Moduls genannten Pflichtlektüre ergeben. Im Zentrum der Prüfung steht ein Text von nicht mehr als 50 Wörtern Umfang, der übersetzt, gegebenenfalls metrisch analysiert und mit Blick auf Gattung, Zeit und Kontext erschlossen werden soll.Dem Modul sind 8 Leistungspunkte zugeordnet. |
Quelle: FU-Mitteilungen 78/2004 vom 02.09.2004, S. 22 bzw. 25