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Aus der Studienordnung:

Modul 7: Griechische Literatur V: Nachlassik

Beschreibung:

Das Modul besteht aus zwei Lehrveranstaltungen, die je nach Lehrangebot im selben Semester oder in zwei aufeinander folgenden Semestern besucht werden können. Das erste Lehrangebot (Vorlesung oder Übung) dient dem Überblick, das zweite (Proseminar oder Lektüre) der konkreten Anwendung und exemplarischen Vertiefung. Voraussetzung für die Teilnahme ist der erfolgreiche Besuch der Module 2 (Einführung Prosa) und 3 (Einführung Poesie).

Aus der nachklassischen Periode der griechischen Literatur (Hellenismus, v.a. aber römische Kaiserzeit) ist eine Fülle von Texten erhalten, darunter viele, die auf Vorgängertexte Bezug nehmen. Hier kann man daher literarische Auseinandersetzung mit Texten in Theorie und Praxis studieren, sich mit Phänomenen interkultureller Beeinflussung (z.B. zwischen Griechenland und Rom) auseinandersetzen oder das Entstehen folgenreicher geistesgeschichtlicher Neuerungen beobachten (z.B. alexandrinische Kunst und Wissenschaft, hellenistische Philosophie, Platonismus, Christentum). Sehr unterschiedliche Schwerpunktsetzungen sind möglich. Wiederum garantiert daher nur zusätzliche eigene Lektüre in erheblichem Umfang das Erreichen der Qualifikationsziele.

Angeboten wird das Modul einmal pro Jahr. Es soll im dritten bis vierten Studiensemester absolviert werden.

Lehrveranstaltungen (Art)

SWS

Themenbereiche

(A) Vorlesung oder Übung

2

Nachklassische Literatur (Überblick)

(B) Proseminar oder Lektüre

2

Nachklassische Literatur (Beispiel)

Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul 7: Module 2 und 3

Arbeitszeitaufwand/Stunden insgesamt: 240

Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester

Quelle: FU-Mitteilungen 78/2004 vom 02.09.2004, S. 7

 

Aus der Prüfungsordnung:

Die erfolgreiche Teilnahme an Modul 7 wird entweder durch eine 90-minütige Klausur oder durch eine etwa 20-minütige mündliche Prüfung nachgewiesen. Prüfungsthemen sind die nachklassische Literatur insgesamt (Überblickswissen) sowie ausgewählte Schwerpunkte, die sich aus der in den Lehrveranstaltungen des Moduls genannten Pflichtlektüre ergeben. Im Zentrum der Prüfung steht ein Text von nicht mehr als 50 Wörtern Umfang, der übersetzt, gegebenenfalls metrisch analysiert und mit Blick auf Gattung, Zeit und Kontext erschlossen werden soll.

Dem Modul sind 8 Leistungspunkte zugeordnet.

Quelle: FU-Mitteilungen 78/2004 vom 02.09.2004, S. 22