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Aus der Studienordnung:

Modul 1: Griechische Sprache I

Beschreibung:

Das Modul besteht aus zwei Lehrveranstaltungen, die in zwei aufeinander folgenden Semestern besucht werden sollen. Es dient dem Erwerb grundlegender Kenntnisse der altgriechischen Prosa- und Dichtersprachen (Formenlehre und Syntax); zugleich wird an Texten aus Prosa und Dichtung die Übersetzungskompetenz geschult.

Der erste Kurs, der parallel zu Modul 2 absolviert werden soll, wendet sich an den Anfänger, knüpft an dessen Attischkenntnisse an, vertieft sie und eröffnet den Blick auf andere Prosadialekte wie Ionisch und Koiné. Der zweite Kurs, der im folgenden Semester neben Modul 3 absolviert werden soll, führt in die Dichtersprachen der frühgriechischen Epik und Lyrik sowie der Chorpartien attischer Dramen ein.

Beide Kurse erfordern ein hohes Maß an Eigenarbeit (Grammatikstudium plus regelmäßiges Übersetzungspensum); der zweite verlangt darüber hinaus das Erlernen von Dialekten und Ausdrucksmöglichkeiten, mit denen der Studierende bisher nicht vertraut war. (Der hohe Anteil notwendiger Eigenarbeit ist in der Bemessung des Arbeitsaufwands berücksichtigt.)

Lehrveranstaltungen (Art)

SWS Themenbereiche
(A) Übung 4 Grammatik und Übersetzung I (Prosa)
(B) Übung 2 Grammatik und Übersetzung II (Poesie)

 

Arbeitszeitaufwand/Stunden insgesamt: 360

Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester

Quelle: FU-Mitteilungen 78/2004 vom 02.09.2004, S. 5 bzw. 9f.

 

Aus der Prüfungsordnung:

Die erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 wird durch zwei Klausuren von je 60 Minuten Dauer nachgewiesen. Geprüft werden dabei Sprachkenntnisse in den Bereichen Griechische Prosa (Klausur 1) und Griechische Dichtung (Klausur 2). In jeder Klausur ist ein Text von ca. 70 Wörtern zu übersetzen, ergänzend sind Fragen zu Morphologie und Syntax zu beantworten. Beide Klausuren finden am Ende der jeweiligen Kurse statt und werden von der jeweiligen Lehrkraft gestellt und bewertet. Die erzielten Noten gehen gleichgewichtig in die Gesamtwertung ein.

Dem Modul sind 12 Leistungspunkte zugeordnet.

Quelle: FU-Mitteilungen 78/2004 vom 02.09.2004, S. 21 bzw. 24