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Aus der Studienordnung:
| Modul 9: Griechische Literatur II | ||
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Beschreibung: Das Modul besteht aus zwei Lehrveranstaltungen, die in zwei aufeinander folgenden Semestern besucht werden sollen (möglich sind die Semester 4-5 oder 5-6). Es dient der Vertiefung der aktiven und passiven Sprachkompetenz, der theoretischen Reflexion auf die Praxis des Übersetzens und der Anleitung zu stilistischer Analyse von Texten. Der Übersetzungskurs Deutsch-Griechisch schult durch systematische Anleitung und konkrete Übersetzungspraxis die aktive Beherrschung von Morphologie, Syntax und Stilistik attischer Prosatexte. Der Übersetzungskurs Griechisch-Deutsch bezieht andere Dialekte und poetische Texte mit ein, vermittelt auch Kriterien der Stilanalyse und reflektiert die Praxis des Übersetzens auch theoretisch. |
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Lehrveranstaltungen (Art) |
SWS |
Themenbereiche |
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Übung |
2 |
Übersetzen aus dem Deutschen in das Griechische |
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Übung |
2 |
Übersetzen aus dem Griechischen in das Deutsche (mit Theorie des Übersetzens und Stilanalyse |
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Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul 7: Module 1 |
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Arbeitszeitaufwand/Stunden insgesamt: 240 |
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Dauer des Moduls: Zwei Semester |
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Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester |
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Quelle: FU-Mitteilungen 78/2004 vom 02.09.2004, S. 7
Aus der Prüfungsordnung:
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Die erfolgreiche Teilnahme an Modul 9 wird durch zwei Klausuren von je 60 Minuten Dauer nachgewiesen. Geprüft werden Fähigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen Übersetzung Deutsch-Griechisch (aktive Sprachkompetenz) und Übersetzung Griechisch-Deutsch (inklusive Theorie des Übersetzens und Stilanalyse). In der ersten Klausur ist ein mittelschwerer Text aus dem Bereich antiken Denkens in attisches Griechisch zu übersetzen; daneben können Formen und Syntaxphänomene abgefragt werden. Die zweite Klausur besteht in der Übersetzung eines mittelschweren griechischen Textes (Dichtung oder Prosa) ins Deutsche; durch Beantwortung von Zusatzfragen sollen daneben Kenntnisse der Stilanalyse und Übersetzungstheorie unter Beweis gestellt werden. Die Noten der beiden Klausuren gehen gleichgewichtig in die Gesamtwertung ein. Dem Modul sind 8 Leistungspunkte zugeordnet. |
Quelle: FU-Mitteilungen 78/2004 vom 02.09.2004, S. 22