Zurück zu allen Studienordnungen Zurück zum Studienverlaufsplan 60 LP oder 30 LP

 

Aus der Studienordnung:

Modul 6 (60 LP) bzw. 4 (30 LP): Lateinische Literatur der Vor- und Nachklassik

Lern- und Qualifikationsziele:

Nachdem in Grundlagen- und Aufbauphase vorrangig die klassische Literatur behandelt wurde, bekommen die Studierenden nun Kenntnis über deren Vorläufer am Beispiel einer Komödie des Plautus oder des Terenz sowie über ihre Fortentwicklung am Beispiel je eines dichterischen und eines Prosawerkes der römischen Kaiserzeit.

Beschreibung der Lehrveranstaltungen:  In (A) wird eine Komödie von Plautus oder Terenz gelesen. (B) behandelt das Werk eines Dichters der römischen Kaiserzeit, (C) ein Prosawerk (jeweils ganz oder in Auszügen). Eine der beiden Lehrveranstaltungen (B) und (C) behandelt einen Autor aus dem 1. oder 2. nachchristlichen Jahrhundert, die andere einen - christlichen oder paganen - Autor der Spätantike.

Lehrveranstaltungen (Art)

SWS

Themenbereiche

(A) Lektüre

2

Plautus oder Terenz

(B) Lektüre

2

Dichtung

(C) Lektüre

2

Prosa

Voraussetzungen:

60 LP: Abschluss von Modul 4 ("Klassische lateinische Dichtung und ihre Rezeption").

30 LP: Abschluss von Modul 3 ("Dichtung und Prosa des 1. Jh. v. Chr.").

Arbeitszeitaufwand/Stunden insgesamt: 240

Beginn: 5. Semester

Dauer des Moduls: Zwei Semester

Häufigkeit des Angebots: Jedes Wintersemester

Quelle: FU-Mitteilungen x/2007 vom xx.xx.2007, S. x bzw. x

 

Aus der Prüfungsordnung:

Die erfolgreiche Teilnahme an Modul 6 (60 LP)/ 4 (30 LP) wird durch eine etwa 20-minütige mündliche Prüfung nachgewiesen, die nach Wahl des Kandidaten von einer der Lehrkräfte der drei zum Modul gehörigen Lehrveranstaltungen abgenommen wird. Der Schwerpunkt der Prüfung richtet sich nach der zugehörigen Lehrveranstaltung. Es ist ein kurzer lateinischer Text des entsprechenden Autors mündlich zu übersetzen und zu interpretieren. Die Benutzung eines Wörterbuches ist nicht gestattet. Der Text ist so auszuwählen, dass dem Kandidaten die Möglichkeit gegeben ist, die Interpretation des Textes in Richtung auf im Modul insgesamt behandelte allgemeine Fragen der kaiserzeitlichen Literatur auszudehnen.

 

Dem Modul sind 8 Leistungspunkte zugeordnet.

Quelle: FU-Mitteilungen x/2007 vom xx.xx.2007, S. x bzw. x