Zurück zu allen Studienordnungen Zurück zum Studienverlaufsplan Kernfach oder 60 LP oder 30 LP

 

Aus der Studienordnung:

Modul 4 (90 LP) bzw. 3 (60 LP) bzw. 2 (30 LP): Philosophie und Rhetorik mit dem Schwerpunkt Cicero

Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden verfestigen anhand der Werke Ciceros, der als klassischer lateinischer Autor auch für die übrigen Module der Grundlagenphase von zentraler Bedeutung ist, ihre Übersetzungsfähigkeit und erwerben grundlegende Kenntnisse in den Bereichen „Antike Rhetorik“ und „Antike Philosophie“, die auch für die späteren Epochen und alle Textgattungen der lateinischen Literatur bedeutsam sind. Das Modul bildet daher den Übergang von der Grundlagen- zur Aufbauphase.

Beschreibung der Lehrveranstaltungen: Das Modul enthält zwei Lektürekurse: Philosophie (A) und Rhetorik (B). Hier sollen Werke Ciceros im Mittelpunkt stehen. Diese können in gewissem Umfang durch Paralleltexte etwa aus Quintilian und Seneca ergänzt werden. Der Lektürekurs (A) kann entweder eine Rede oder ein theoretisch-rhetorisches Werk Ciceros behandeln. Neben dem regelmäßigen Übersetzen sollte nach Möglichkeit auch ein Überblick über das System der antiken Rhetorik und wichtige philosophische Schulen gegeben werden.

Lehrveranstaltungen (Art)

SWS

Themenbereiche

(A) Lektüre

2

Cicero, rhetorische Schrift oder Rede

(B) Lektüre

2

Cicero, philosophische Schrift

Voraussetzungen: keine

Arbeitszeitaufwand/Stunden insgesamt: 180

Beginn: 2. Semester

Dauer des Moduls: Ein Semester

Häufigkeit des Angebots: Jedes Sommersemester

Quelle: FU-Mitteilungen x/2007 vom xx.xx.2007, S. x bzw. x

 

Aus der Prüfungsordnung:

Die erfolgreiche Teilnahme an Modul 4 (90 LP)/3 (60 LP)/2 (30 LP) wird durch eine 20-minütige mündliche Prüfung nachgewiesen, die nach Wahl des Kandidaten von einer der beiden Lehrkräfte der zum Modul gehörigen Lehrveranstaltungen abgenommen wird. Der Schwerpunkt der Prüfung richtet sich nach der zugehörigen Lehrveranstaltung. Es ist ein kurzer lateinischer Text von Cicero, der nicht mehr als 50 Wörter umfasst, mündlich zu übersetzen und zu interpretieren. Die Benutzung eines Wörterbuches ist nicht gestattet. Der Text ist so auszuwählen, dass dem Kandidaten die Möglichkeit gegeben ist, die Interpretation des Textes in Richtung auf im Modul insgesamt behandelte allgemeine Fragen der antiken Rhetorik und Philosophie auszudehnen.

 

Dem Modul sind 6 Leistungspunkte zugeordnet.

Quelle: FU-Mitteilungen x/2007 vom xx.xx.2007, S. x bzw. x