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Aus der Studienordnung:
| Modul: Griechisch im Spannungsfeld von Sprachwissenschaft und schulpraktischer Reflexion (9LP) - nur bei Erstfach! - | |||
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Qualifikationsziele und Inhalte: Erfolgreicher Griechischunterricht erfordert von den Lehrenden nicht nur umfassende, fachwissenschaftlich fundierte Kenntnisse der griechischen Sprache, sondern zugleich den Besitz darauf aufbauender fachdidaktisch und fach- methodisch fundierter Vermittlungskompetenz. In diesem Modul verknüpfen die Studentinnen und Studenten fach- wissenschaftliche und fachdidaktische Positionen und planen auf dieser Grundlage Griechischunterricht. Die Studentinnen und Studenten absolvieren im Rahmen dieses Moduls eine Übung zur griechischen Sprache im fachdidaktischen Kontext (Übung I) und eine Übung zur griechischen Sprache in Theorie und Praxis (Übung II). In der fachdidaktischen Übung zur griechischen Sprache im fachdidaktischen Kontext, die der Nachbereitung des Moduls „Fachbezogenes Unterrichten (Schulpraktische Studien im Fach Griechisch)" dient, wenden die Studentinnen und Studenten in Anknüpfung an die dort erworbenen Kompetenzen ihre wissenschaftlich fundierten sprachlichen Kompetenzen unter fachdidaktischen Aspekten an: Hierzu gehören zum Beispiel die anforderungs-, situations- und adressatenspezifische Auswahl, Vermittlung und Einübung griechischer Morphologie und Syntax in der Spracherwerbs- und Lektürephase, die Erstellung eigener griechischer Texte für Lernerfolgskontrollen, Übungen und Lektüre sowie ihre methodische und mediale Aufbereitung. Auf die didaktisch angemessene Ausgestaltung der Interaktion zwischen Lehrerin oder Lehrer und Schülerin oder Schüler sowie auf die Entwicklung handlungsorientierter Arbeitsformen wird dabei besonderer Wert gelegt. Die Studentinnen und Studenten vertiefen ihre Fähigkeiten zur kritischen Beurteilung von Lehrwerken, Schulgrammatiken und Schultextausgaben auf fachdidaktischer und fachwissenschaftlicher Basis. Bei der Erarbeitung von Unterrichtsprojekten zur Auswahl, Vermittlung und Einübung griechischer Morphologie und Syntax sowie bei der Bearbeitung griechischer Texte für Unterrichtszwecke steht eine team- und projektorientierte Erarbeitung im Zentrum. Die Studentinnen und Studenten vertiefen ihre Kompetenzen zur Integration moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in den Unterricht sowie zur Einbindung handlungsorientierter Unterrichtsverfahren. In der fachwissenschaftlichen Übung zur griechischen Sprache in Theorie und Praxis vertiefen die Studentinnen und Studenten ihre Sprachkompetenz auf der Basis der vorangegangenen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Ausbildung durch theoretische Reflexion und anwendungsorientierte Übungen. Sie erweitern ihre Kompetenzen in der Beschreibung und Analyse sprachlicher Phänomene und wenden diese auf die Praxis des Übersetzens an. Sie fördern damit zugleich ihre Kompetenz in der Vermittlung sprachlicher Phänomene im Unterricht. |
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Lehr- und Lernformen |
Präsenzstudium (SWS) |
Formen aktiver Teilnahme |
Arbeitsaufwand (Stunden) |
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Präsenz Übung I 30 Stunden Vor- und Nachbereitung Übung I 30 Stunden Präsenz Übung II 30 Stunden Vor- und Nachbereitung Übung II 60 Stunden Schwerpunktmäßig in die Übung II eingebettetes Selbststudium zur griechischen Sprache 60 Stunden Prüfung und Prüfungsvorbereitung 60 Stunden |
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Übung I |
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Bearbeitung von Übungsaufgaben, Präsentation von Arbeitsergebnissen |
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Übung II |
2 |
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Veranstaltungssprache: Deutsch |
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Arbeitszeitaufwand/Stunden insgesamt: 270 |
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Dauer des Moduls: Drei Semester (Übungs I beginnt im Wintersemester und reicht bis ins Sommersemester, Übungs II im darauf folgenden Wintersemester) |
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Häufigkeit des Angebots: Einmal im Studienjahr, Beginn jedes Wintersemester |
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Quelle: FU-Mitteilungen 39/2007 vom 30.07.2007, S. 634
Aus der Prüfungsordnung:
| Modul: Griechische Literatur | ||
| Zugangsvoraussetzungen: Abschluss im Bachelorstudiengang Griechische Philologie einschließlich Lehramtsbezogener Berufswissenschaft im Umfang von 30 Leistungspunkten oder gleichwertiger Hochschulabschluss | ||
| Lehr- und Lernformen | Modulprüfung | Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme |
| Übung I | Klausur (Bearbeitungszeit: 120 Minuten) Übersetzungsaufgabe mit fachwissenschaftlich und fachdidaktisch orientierten Zusatzaufgaben | Ja |
| Übung II | Ja | |
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Leistungspunkte: 9 |
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Quelle: FU-Mitteilungen 39/2007 vom 30.07.2007, S. 780