Zurück zu allen Studienordnungen Zurück zum Verlaufsplan Lehramtsmaster Griechisch

 

Aus der Studienordnung:

Modul: Fachbezogenes Unterrichten (Schulpraktische Studien im Fach Griechisch)

Qualifikationsziele und Inhalte:

Die Studentinnen und Studenten vertiefen ihre Kenntnisse über bestimmte Zielsetzungen, Inhalte, Methoden und Repräsentationsformen des Griechischunterrichts nicht nur theoretisch, sondern auch durch persönliche Unterrichtsbeobachtung, Unterrichtstätigkeit und Reflexion. An ausgewählten Beispielen lernen die Studentinnen und Studenten Aufbau und Inhalt der curricularen Vorgaben des Faches Griechisch kennen und werden befähigt, Unter- richt längerfristig zu planen.

Die Studentinnen und Studenten absolvieren im Rahmen dieses Moduls die Übung über Texterschließungsmethoden im Griechischunterricht und ein Unterrichtspraktikum.

Die Übung dient der vertieften Einführung in Theorie und Praxis der Unterrichtsplanung. Im Mittelpunkt steht das Übersetzen als die fachspezifische Form der Erarbeitung griechischer Texte. Die Studentinnen und Studenten wer- den mit den wichtigsten, speziell für den Griechischunterricht geeigneten Texterschließungs- und Übersetzungsmethoden, ihren linguistischen Grundlagen sowie ihrem anforderungs- und situationsgerechten Einsatz im Sprach- und im Lektüreunterricht bekannt gemacht. Grundlegende Fragen der Leistungsmessung werden einbezogen. Der didaktisch angemessenen Ausgestaltung der Interaktion zwischen allen am Lernprozess Beteiligten wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Studentinnen und Studenten werden befähigt, bestehende Richtlinien sowie Schulbücher, Lehr- und Lernmaterialien kritisch im Hinblick auf die Umsetzung von Texterschließungsmethoden zu beurteilen. Es werden Konzepte erörtert, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Texterschließungsmethoden selbsttätig anzuwenden und den eigenen Lernbedürfnissen anzupassen. Im Rahmen von Schulbesuchen erhalten die Studentinnen und Studenten Gelegenheit, vor dem eigentlichen Unterrichtspraktikum ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse in der Praxis zu erproben.

Das Unterrichtspraktikum dient dem Erwerb von didaktischen Fähigkeiten durch die Erprobung von Unterrichtsver- fahren und -methoden zur Verwirklichung von Lehrplänen. Das Unterrichtspraktikum soll zum Planen von Unterricht, zur Vorbereitung von Unterrichtsvorhaben und zu eigenen Unterrichtsversuchen anleiten sowie die Fähigkeit zur situationsgemäßen Durchführung von Unterricht und zu dessen wissenschaftlicher Reflexion entwickeln.

Lehr- und Lernformen

Präsenzstudium (SWS)

Formen aktiver Teilnahme

Arbeitsaufwand (Stunden)

 

 

 

Präsenz Übung  30 Stunden

Vor- und Nachbearbeitung Übung  30 Stunden

Unterrichtspraktikum  120 Stunden

Prüfung und Prüfungsvorbereitung 30 Stunden

Übung

2

 

Bearbeitung von Übungsaufgaben, Präsentation von Arbeitsergebnissen

Unterrichtspraktikum

2

30 Hospitationsstunden, 12 Unterrichtsstunden mit eigener Unterrichtstätigkeit - davon 6 vollständige Unterrichtsstunden mit einer in der Regel mehrstündigen Unterrichtsreihe -, 4-5 Stunden Vorbereitung je Unterrichtsstunde, Auswertungsgespräche

Veranstaltungssprache: Deutsch

Arbeitszeitaufwand/Stunden insgesamt: 210

Dauer des Moduls: Ein Semester; die Vorbereitungsphase fällt mit einem Arbeitspensum von etwa 90 h in das vorausgehende Wintersemester, wenn das Unterrichtspraktikum schwerpunktmäßig im Sommersemester absolviert werden soll

Häufigkeit des Angebots: Beginn jedes Semester

Quelle: FU-Mitteilungen 39/2007 vom 30.07.2007, S. 637

 

Aus der Prüfungsordnung:

Modul: Griechische Literatur
Zugangsvoraussetzungen: Abschluss im Bachelorstudiengang Griechische Philologie oder in einem mit dem 60- Leistungspunkte-Modulangebot Griechische Philologie kombinierten anderen Bachelorstudiengang, jeweils einschließlich Lehramtsbezogener Berufswissenschaft im Umfang von 30 Leistungspunkten, oder gleichwertiger Hochschulabschluss
Lehr- und Lernformen Modulprüfung Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme
Übung Praktikumsbericht (etwa 20 Seiten + Anlagen) Ja
Unterrichtspraktikum Ja

Leistungspunkte: 9

Quelle: FU-Mitteilungen 39/2007 vom 30.07.2007, S. 781